Dienstag, 22. Januar 2008
Von langer Hand vorbereitet
Der Arzt untersuchte also die alten, bereits fast verheilten Brandwunden. Zudem musste er auf Verlangen des Kindsvaters seine Genitalien untersuchen - die vollkommen normal und altersgemäss entwickelt waren - stellte fest, dass er ausser ein paar üblichen Hämatomen vom Spielen keine Blessuren aufweist und auch sein Mund (!!!) keine Auffälligkeiten zeigt.
Erst Wochen später erfuhr ich vom plötzlichen Spitaluntersuch - als nämlich deren Verwaltung anrief und die Details zu A's Krankenkasse wissen wollte um die Rechnung ausstellen zu können. Ich hatte absolut keine Wahl, musste die Infos rausgeben, auch wenn ich weder vom Untersuch wusste, noch das Ergebnis kannte und ganz davon zu schweigen gar nicht damit einverstanden war.
Überrascht es die Leserin, dass der Vater den Selbstbehalt nicht zahlte? Ich konnte drohen, toben und sogar den Schwiegervater miteinbeziehen und meinen Rechtsanwalt informieren, ich kam nicht durch. Schlussendlich musste ich diese Rechnung bezahlen - inklusive happige Mahnspesen und Verzugszinsen. Obwohl ich weder die Kosten verursacht hatte geschweige denn das Ganze guthiess. Und der Hausarzt diesen Untersuch ebenfalls hätte durchführen können - sofern er denn nötig gewesen wäre. Aber dazu hätte mich ja der Vater informieren müssen, denn er kennt den Hausarzt seines Kindes nicht - wie viele ander wichtige Personen, Eckdaten aus seinem Alltags- und Schulleben auch nicht kennt.
Erst Monate später und auf drängen, nachforschen und penetrantem Verlangen erhielt ich via Hausharzt den Bericht.
Und heute, mehr als ein halbes Jahr später, fragte die Stelle für Kinderschutz des Spitals - die bei Verdacht auf Kindsmissbrauch automatisch und zwingend informiert wird - nach, ob sie den Bericht tatsächlich dem Vater zustellen dürfe, ob er wirklich ebenfalls das Sorgerecht für den Sohn habe. Und ihm den von ihm verlangten Bericht zustellen dürfe.
Von wegen Brandverletzungen! Von wegen dringender Verdacht auf Kindsmissbrauch! Wäre die Sachlage tatsächlich so schlimm wie dargestellt gewesen, hätte dann der Vater nicht super-subito reagieren und alle ihm nur erdenklichen Möglichkeiten in Erwägung ziehen müssen und aktiv ins Familienleben einschreiten müssen? Nein, da geht es nicht wirklich ums Kindeswohl, das soll jemand ganz anderer fertig gemacht werden!
Dienstag, 8. Januar 2008
Kein königlicher Tag
Es war Besuchswochenende, die Kinder also für gut zwei Tage bei ihrem Vater. Ausgerüstet mit Kleidern und allen notwendigen Informationen gingen sie über die Strasse und verbrachten sicherlich schöne Stunden. Mit im kleinen Gepäck war der Zettel mit allen Instruktionen zum Sternensingen. T hat sich enthusiastisch für diesen Brauch angemeldet und freute sich, verkleidet und singend von Tür zu Tür zu gehen, den Jahressegen zu überbringen und gleichzeitig für ein Kinderdorf in Papa Neuguinea zu sammeln.
Sie freute sich so sehr darauf, dass sie sogar zusammen mit ihrem Bruder Glücksbrötchen backte. In jeden Zopfteig-Muffin steckten sie eine Mandel oder eine Nuss und wollten diese an den Haustüren verkaufen. Alles war vorbereitet, der Teig backbereit in den mit Papier ausgelegten Förmchen, die Backanleitung für Papi abgeschrieben. Zwar wollten sie das gesammelte Geld nicht in denselben Spendentopf für die Kinder legen sondern der Nonna als Weihnachtsgeschenk überreichen. Schliesslich sei sie ja schon alt und habe nicht so viel Geld. Ich war gerührt und unterstützte meine beiden Kinderlein mit allen Kräften in ihrem Vorhaben - auch wenn mir das Hausieren nicht sonderlich gefiel. Aber sie gingen mit so viel Charme und Liebe daran, das werden die angebettelten Personen sicher verstehen und - so hoffte ich zumindest für T+G - die Brötchen für einen Batzen kaufen.
Aber es kam ganz anders als geplant. Am Samstag schon gingen T+G auf Tour und verkauften ihr Gebäck. Am erfolgreichsten in einer einfachen Wirtsstube. Die lieben Stammgäste dort täuschten unglaublichen Hunger vor und nahmen den beiden Kindern gegen gutes Geld gleich ein paar Brötchen ab. Und im Verlauf des Nachmittags waren auch die anderen Brotmuffins verkauft.
Die Überraschung kam am Sonntag: Das Telefon läutete und mir schwante Übles. Ich konnte nicht rangehen und musste zurückrufen. Ich erkannte die Nummer der Religionslehrerin - doch nun war sie nicht mehr erreichbar. So musste ich meine Ahnung dem Anrufbeantworter anvertrauen. Ich nähme an, es ginge um T und das Sternsingen und hinterliess die Telefonnummer des Vaters in der Hoffnung, ihr Aufruf bei ihm direkt hätte mehr Durchsetzungskraft. Dem war leider nicht so. Etwa eine Stunde später läutete es an der Tür und vor mir standen die drei heiligen Könige - in Begleitung der Religionslehrerin aber ohne T. "Wo ist T?" fragte eines der Mädchen fast ein wenig weinerlich. Sie habe weder am Gottesdienst teilgenommenbnoch sei sie zum Sternensingen erschienen - und eine Abmeldung hätten sie auch nicht erhalten. Es tat ir furchtbar leid - für die Gspänli und für meine Tochter, die doch unbedingt mitmachen wollte. Ich entschuldigte mich vielmals und hoffte auf Verständnis für unsere schwierige Familiensituation. Schlussendlich sangen die Könige ihre herzigen Lieder, sagten feierlich ihre Sprüchlein auf und schrieben sorgsam den Segen auf den Türrahmen. Dafür erhielten sie nicht nur eine kleine Spende für das Kinderdorf sondern auch einen Schoggistern für sich selbst.
Ich befürchtete eine schlimme Szene wenn T+G wieder nach Hause kamen. Wusste ich doch, wie sehr sich T auf diesen Anlass gefreut hat und nun nicht teilnehmen konnte. Aber ich hatte mich getäuscht: Rechtzeitig und mit grossen Tragtaschen voller Weihnachtsgeschenke kamen sie rechtzeitig nach Hause. Sie hätten noch beim Onkel Weihnachten gefeiert - das fünfte Fest zu diesem Anlass. Und anscheinend war das Abholen der Geschenke auch für T wichtiger als am Sternensingen teilzunehmen.
Schlussendlich ging an diesem Abend nur ich enttäuscht und verärgert zu Bett.
Enttäuscht, weil die Geschenke wichtiger waren als immaterielle Werte und Glücksbotschaften. Enttäuscht, weil sich T nicht an die Vereinbarung zur Teilnahme gehalten hat. Und verärgert, dass sich der Kindsvater einen Deut um solche Wert und Vereinbarungen schert.
Sonntag, 6. Januar 2008
Noch ist alles unklar
Per dato streiten wir uns immer noch je um das alleinige Sorgerecht. Vor Gericht ist bis heute unerheblich, dass ich seit der Geburt von T praktisch die alleinige Betreuung übernahm – auch wenn ich teilzeit wenig arbeiten ging. Denn auch für die stellvertretende wenn auch innerfamiliäre Betreuung war ich gänzlich zuständig. In Organisation und Abgeltung. Das wurde mit dem zweiten Kind nicht anderst. Meine Stelle musste ich auf Druck meines Mannes aufgeben und tröstete mich mit fadenscheinigen Begründungen, in der Firma hätte sich die Situation zu meinen Ungunsten geändert. Von zu Hause aus arbeiten sei für die Kinder viel angenehmer – meinte mein Mann. Welchen organisatorischen und Kräfteaufwand das für mich bedeutete – wie immer ohne seine Unterstützung notabene – liess er grosszügig ausser Acht. Aber ich schaffte auch dies. Während er mit meiner Unterstützung als persönlicher Coach an seiner Karriere weiter bastelte. Ich staunte, wie er Stabstellenleiter werden konnte, ohne Überstunden zu schieben. Dass dies in einer so grossen Firma überhaupt möglich war, wo es doch zum Machtspiel gehört, Präsenz als Leistungsausweis zu zeigen. Klar gönnte ich ihm die abendlichen Sportstunden, den gedeckten Tisch bei der Heimkehr, die bereits fürs Bett vorbereiteten Kinder – wie gern hätte ich diese Privilegien auch genossen.
An dieser Alltagssituation hat sich bis heute nichts geändert. Auch wenn der Kindsvater weiterhin voll beschäftigt ist und ein erweitertes Besuchsrecht geniesst – mehr als anno dazu mal kümmert er sich nicht um die Kinder. Bringt sie zu seinem Vater über Nacht damit er seine neue Liebschaft geniessen kann. Oder bringt sie zur Patin um Besorgungen zu machen. Oder holt die Mutter um mit der Nachbarin in aller Ruhe einen nächtlichen Schwatz zu halten. Es genügt also vor unserer Judikativen (oder sollte es nicht die Exekutive sein?) zu behaupten, er kümmere sich vermehrt um seinen Nachwuchs, wolle sein offizielles Arbeitspensum reduzieren, von seiner Wohnung aus arbeiten und während seiner grösstenteils ausserhäuslichen Arbeit kümmere sich seine betagte Mutter. Augenwischerei, das weiss ich, doch vor Dritten wird die Lüge der Wahrheit gleichgestellt. Wie sonst solle ein Gericht die Aussagen behandeln wenn nicht so, meint der Anwalt. Und geschiedene Mütter bestätigen, dass gewinnt, wer besser lüge. Ist dies eine Anleitung?