Mittwoch, 14. November 2007

Recht haben heisst noch lange nicht, Recht zu bekommen

Es ist zum wahnsinnig werden! Egal was das Gericht entscheidet, das ist noch lange keine Gewähr, dass mir "verbrieftes" Recht auch effektiv gewährt wird. Mein Mann kann sich ganz einfach dagegen sträuben, nicht tun was er von Gesetzen wegen muss und ich habe auf mühsamen Weg aktiv zu werden: verwarnen, Nachfrist setzen, vielleicht zweimal, dreimal, Rechtsöffnungsverfahren einleiten, dann folgt wieder ein Termin - und mein Mann lässt ihn wahrscheinlich wieder verstreichen. Ich habe dafür die Aufwendung in Zeit und Geld und noch immer mein Recht nicht durchsetzen können. Das ist also unser Rechtsystem.

Konkret: Vor über 2 Jahren wurde bei der gerichtlichen Trennung entschieden, dass der Bonus meines Mannes ein wesentlicher Bestandteil der Unterhaltszahlung sei. Die jährliche Auszahlung habe innert 20 Tagen nach Erhalt zu erfolgen und mir seien nachprüfbare Belege zu übergeben. Die Zahlung habe ich inzwischen nach über 6 Monaten Streit endlich erhalten. Dafür aber meinen Rechtsanwalt bemühen müssen - und bezahlen notabene. Die Belege fehlen noch immer. Ich weiss also nicht, ob ich wirklich den mir zustehenden Betrag erhalten habe. Und wieder muss ich streiten, Anwalt bemühen und bezahlen.

Wie kann es also Rechtens sein, dass mir Zustehendes ohne Sanktionen verweigert werden darf? Recht haben und Recht bekommen, geschweige denn durchzusetzen, sind eben nicht nur 2 sondern 3 Paar Schuhe!